§§ Allgemeine Geschäftsbedingungen §§
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Südobjekt Immobilien Stuttgart
Gemäß § 34 Abs.C der Gewerbeordnung für Makler und Bauträger vermittelt Südobjekt Immobilien wohnwirtschaftliche und gewerbliche Liegenschaften zum Kauf und zur Miete. Die Vermittlung erfolgt sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter.
Alle Auskünfte und Angaben beruhen auf Angaben der jeweiligen Anbieter.
Grundrisse, Bilder und Illustrationen sind urheberrechtlich geschützt und Basis eines Angebots.
Alle Flächenangaben und Objektangaben sind etwaige Werte. Für die Richtigkeit sind die Angaben des Verkäufers, bzw. die Angaben in den vorhandenen Urkunden maßgeblich. Südobjekt Immobilien übernimmt keine Haftung für Fehler.
Grundsätzlich erfolgt der Erwerb einer Immobilie über Südobjekt als provisionsfreies Angebot, insofern im Expose nichts anderes angegeben wurde. (Keine zusätzliche Käuferprovision)
Bei Vermietungen wird die Provision im jeweiligen Expose entsprechend inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Im Zweifelsfall gelten bei Kauf und Miete die marktüblichen Maklerprovisionen. (3,57% bei Kauf und 2,38 Kalt-Monatsmieten bei wohnwirtschaftlicher Anmietung) Zahlbar vom Erwerber, bzw. Mieter.
Eine etwaige Provision ist verdient und fällig mit Abschluss einen durch Südobjekt herbeigeführten Miet- oder notariellen Kaufvertrag. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kauf-/Mietvertrag, anstatt durch den Interessenten, selbst ganz- oder teilweise durch dessen Ehegatten- oder nahe(n) Verwandte(n), Verschwägerte- oder solche juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen - vertraglichen – wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Ebenso an weiteren dritten Personen, die durch den Interessenten über das Immobilienmaklerobjekt Kenntnis erlangen, oder vorgeschoben wurden.
Ist einem Kaufinteressenten ein von Südobjekt Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dieses nach Erlangung der Kenntnis darüber, unverzüglich Südobjekt Immobilien mitzuteilen. Hierzu gehört u.a. die Mitteilung darüber, von wem und wann er diese Kenntnis erlangt hat.
Provisionszahlungen können je nach Vereinbarung wie folgt bezahlt werden: Überweisung oder Barzahlung, jeweils nach Rechnungslegung. (bis € 1.500 auch mittels Kreditkarte über Paypal möglich) Bei gewährter Ratenzahlung (nur bei Mietprovisionen nach vorheriger Vereinbarung) auch Lastschrifteinzug möglich.
Unser oberstes Bestreben ist es jedoch, im gegenseitigen Einvernehmen fair zu handeln und individuelle Vereinbarungen anzustreben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für natürliche und juristische Personen ist Stuttgart.
Stand 29.04.2010
