Leistungsüberblick WEG Verwaltung

 

 

Südobjekt Hausverwaltung verwaltet kleinere- und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften zwischen 10 und 20 Wohneinheiten. Im Rahmen der Mietverwaltung betreuen wir ganze Mietshäuser ab 5 bis 20 Wohneinheiten. Dabei sehen wir nicht nur die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie im Vordergrund, sondern auch die nachhaltige Vermögensverwaltung Ihrer Investition. Neben den Grundleistungen der kaufmännischen und technischen Objektverwaltung, tragen wir dafür Sorge, den Wert Ihrer Immobilie, langfristig zu erhalten.

 

Kaufmännische Leistungen

 

  • Erstellung und Versand des jährlichen Wirtschaftsplans (Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan)
  • Erstellung und Versand der Jahresabrechnungen (Einzel - und Gesamtabrechnungen)
  • Organisation und Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung auch Hybrid
  • Hausordnung (Erstellung, Ergänzung und Mitwirkung bei der Einhaltung)
  • Abschluss und Aufrechterhaltung von Verträgen für die Gemeinschaft
  • Überwachung von beauftragten Dienstleistungen
  • Verwaltung von WEG Konten und Konten zur Erhaltungsrücklage
  • Mitbuchung der Einnahmen und Ausgaben auf den Bankkonten
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Meldung von Verbrauchswerten an die zuständigen Versorgungsunternehmen
  • Führen von Beschlussfassungen und Protokollen der Eigentümerversammlungen
  • Instandhaltungsplanung für die Folgejahre
  • Günstige Rahmenverträge bei Gebäudeversicherungen
  • Abstimmung in der Eigentümerversammlung mittels elektronischem TED-System
  • Veranlassung notwendiger Trinkwasseruntersuchungen

 

 

Muster einer Jahresabrechnung

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Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum

 

  • Prüfung der Notwendigkeit von Maßnahmen in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft
  • Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums mit Protokollanfertigung
  • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit von Maßnahmen und Auftragsvergabe
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Brand- oder Sturmschäden sowie Rohrbruch
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum
  • Nachbestellungen von Schlüsseln und Verwahrung von Schließkarten
  • Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen im Gemeinschaftseigentum ggf. mit Prüfungsveranlassung
  • Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden, Eigentümern und Handwerkern für die Gemeinschaft

 

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